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Beschreibung

Produktinformationen "Prüfung mitlaufendes Auffanggerät nach DGUV Regel 112-198"

Prüfung mitlaufendes Auffanggerät nach DGUV Regel 112-198

Im Regelwerk der DGUV 112-198 " Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" ist festgeschrieben, dass sämtliche PSA gg Absturz nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen nach BGG 906 überprüft werden muss. Wir führen sämtliche Prüfungen von PSA gegen Absturz gemäß dem Regelwerk der DGUV durch.

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