Schutzhandschuhe für Feuerwehr und Rettungsdienst
Schutzhandschuhe sind gemäß der Europäischen Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung ebenso wie andere persönliche Schutzausrüstung in drei Kategorien eingruppiert:
erste Kategorie:
- Handschuhe sind für geringere Risiken zu verwenden z. B. Garten- oder Spülhandschuhe
zweite Kategorie:
- Schutzhandschuhe werden bei mittleren Risiken eingesetzt, die reparable Schäden verursachen
dritte Kategorie:
- komplex gefertigte Handschuhe werden im Umgang mit Chemikalien benutzt - Strahlung, Hitze > 100° C und Kälte < -50° C
- Schutzhandschuhe müssen mind. einmal jährlich bei einem unabhängigen Prüfinstitut eine Qualitätsprüfung druchlaufen
- hier geht man davon aus, dass ein auftretender Schaden ohne Schutzhandschuhe irreversibel bzw. tödlich ist!
- Schutzhandschuhe müssen eine fest definierte Kennzeichnung aufweisen und eine Bedienungsanleitung aufweisen