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Hydranten
- Wasserversorger nutzen in regelmäßigen Abständen (in Wohngebieten üblicherweise 100 bis 150 Meter) eingerichtete Hydranten als Teil der zentralen Löschwasserversorgung von Städten und Gemeinden. Sie ermöglichen der Feuerwehr, aber auch öffentlichen (z. B. Straßenmeisterei, kommunale Betriebe) und privaten (z. B. Straßenreinigungsfirmen, Zeltfestveranstaltern) Nutzern die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz (Sammelwasserversorgung). Zusätzlich dienen Hydranten zur Wartung von Rohrleitungen: zum Spülen, zum Entlüften oder zum Entspannen (Druck ablassen). Beim Ausfall eines Leitungsabschnittes sind sie dafür gedacht, Notverbindungen mit Schläuchen herzustellen. Spezielle Hinweisschilder weisen im öffentlichen Raum auf Unterflurhydranten hin.
- Norm DIN 3321 „Anforderungen und Anerkennungsprüfungen für Hydranten“
Überflurhydranten:
- sie sind oberirdisch fest installiert und hat mehrere Abgänge mit genormten Kupplungen, üblicherweise in der Nenngröße B oder C und seltener auch A.
- Für die Feuerwehr ist die Fördermenge des Hydranten von Bedeutung. Als Faustformel ergibt sich die Fördermenge in Liter/Minute für den Überflurhydranten aus dem 12- bis 15-fachen des Nenndurchmessers.
- nach Norm DIN EN 14384
Unterflurhydranten:
- sie befinden sich unterhalb einer Hydrantenkappe, die in die Straße eingebaut wird. Der Deckel der Hydrantenkappe wird mit dem Schieberschlüssel ausgehoben und zur Seite geschwenkt, wodurch der Hydrantenfuß zugänglich wird.
- er ermöglicht den Anschluss eines Standrohres. Die Fördermenge (in Litern/Minute) eines Unterflurhydranten kann mittels einer Faustformel aus dem 7- bis 10-fachen des Nenndurchmessers abgeschätzt werden. Die Faktorspanne ergibt sich aus dem Nutzungsgrad der Leitung, an die der Hydrant angeschlossen ist.
- nach Norm DIN EN 14339