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Wir bieten verschiedene Leitern und Rettungsplattformen an

Steck-/ Schiebe-/ Multifunktions-/ Teleskop-/ Haken-/ und Klappleitern, sowie Rettungsplattformen und Sprungkissen

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Wir bieten Ihnen verschiedene Leitern und Rettungsplattformen an:

Steckleiter:

Je nach Zweck und benötigter Höhe können bis zu vier Leiterteile ineinandergesteckt werden. Feuerwehrfahrzeuge sind üblicherweise mit einer zwei- oder vierteiligen Steckleiter beladen.

Sie kann als Anstellleiter eingesetzt werden, d. h., sie benötigt ein feststehendes Objekt, an das sie in einem 65–75°-Winkel angelehnt werden kann (z. B. Hauswand, Baum). Es ist auch möglich, sie als Leiterbock zu verwenden, sie darf dann aber nicht bestiegen werden, sondern nur noch z. B. als Schlauchbrücke verwendet werden. Weiterhin kann ein Leiterteil auch als Behelfstrage oder zur Rettung von im Eis eingebrochenen Personen verwendet werden.

Nach Norm DIN EN 1147 ergeben sich folgende Längen bei Steckleitern aus Leichtmetall:

 

Leiterlänge

Stehhöhe

1 Leiterteil

2,660 m

ca. 1,963 m

2 Leiterteile

4,570 m

ca. 3,873 m

3 Leiterteile

6,480 m

ca. 5,783 m

4 Leiterteile

8,390 m

ca. 7,693 m

Hierdurch wird ermöglicht, dass mit vier Leiterteilen das 2. Obergeschoss sicher erreicht wird.

Schiebleiter:

Die zwei- oder dreiteilige Schiebleiter ist eine Anstellleiter aus zwei bzw. drei beweglich verbundenen Leiterteilen, die mit einem Zugseil auseinandergezogen werden kann. Die einzelnen Teile werden durch sogenannte Fallhaken am „Wiedereinfahren“ gehindert. Zusätzlich verfügen die Leitern im Allgemeinen über eine Seilbremse.

Die genormte dreiteilige Variante hat zusammengeschoben eine Transportlänge von 5,60 m, komplett ausgezogen eine Einsatzlänge von 14 m. Damit wird eine Rettungshöhe von 12,20 m beziehungsweise das Erreichen des 3. Obergeschosses ermöglicht. Sie verfügt außerdem über zwei Stützstangen, welche seitlich am Unterteil angebracht sind, um die Stabilität beim Aufstellen zu erhöhen bzw. einen freien Stand zu ermöglichen. Im freien Stand, das heißt, die Leiter ist nicht z. B. an ein Gebäude angelehnt, darf sie nicht ausgefahren werden. Gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 10 müssen dreiteilige Schiebleitern von zwei Trupps (entspricht vier Feuerwehrangehörigen) aufgestellt werden.

Die zweiteilige Variante hat eine Einsatzlänge von 9,70 m und kann das 2. Obergeschoss erreichen. Unter-, Mittel- und Oberleitern haben jeweils 17 Sprossen. Eine Schiebleiter aus Holz wiegt 100 kg, die Ausführung aus Aluminium ist mit 75 kg deutlich leichter.

Multifunktionsleiter:

Die sogenannte Multifunktionsleiter ist als Mehrzweckleiter in den neuesten Normen für Rüstwagen und – alternativ zur vierteiligen Steckleiter – für Löschgruppenfahrzeuge und Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge aufgeführt. Auch mit zwei Multifunktionsleitern nach DIN EN 1147 Beiblatt 1 und einem Aufsteckteil kann eine Einsatzhöhe von acht Meter Brüstungshöhe (d. h. das zweite Obergeschoss) erreicht werden.

Teleskopleiter:

Bei dieser Leiter sind Teilhöhen möglich. Sie gibt es in verschiedenen Längen bis zu 4,40m.

Das speziell entwickelte Sicherheitssystem stellt bei jedem Zusammenschieben zwangsweise einen Sicherheitsabstand ein und lässt alle Sprossen in einem bestimmten Abstand einrasten. Somit sind Verletzungen und Quetschungen so gut wie ausgeschlossen.

Hakenleiter:

Die Hakenleiter ist 4,40 m lang und hat an der Oberseite einen Haken, mit dem sie in eine höhergelegene Öffnung eingehängt werden kann. Sie darf nicht als Anstellleiter verwendet werden, da sie nur für Zug-, jedoch nicht für Druckbelastungen ausgelegt ist. Da sie z. B. an jeden Balkon oder in jedes Fenster gehängt werden kann, ist ihre Arbeitshöhe als einzige Leiter praktisch unbegrenzt. Sie wird nur selten eingesetzt, etwa wenn andere Leitertypen nicht geeignet sind. Hakenleitern mit Stahlhaken (68 cm) sind 11 kg schwer, Leitern mit Leichtmetallhaken (70 cm) wiegen etwa 9 kg. Der Haken hat 11 Zähne, damit die Leiter nach dem Einhängen nicht abrutschen kann. Die Spitze des Hakens ist nach unten umgebogen. Zwei Abweiser an der unteren Seite der Leiter sorgen dafür, dass ein ausreichender Abstand zur Wand bzw. Mauer erhalten bleibt. 

Klappleiter:

Die Klappleiter (auch Doppelleiter) ist eine Anstellleiter der Feuerwehr. Nach Norm hat sie zusammengeklappt eine Länge von 3,26 m, auseinandergeklappt eine Länge von 3 m und ist somit die einzige genormte Leiter, deren Transportlänge größer als die Einsatzlänge ist. Zusammengeklappt hat die Klappleiter die Form eines Vierkantholzes mit abgerundeten Ecken. Sie benötigt so nur wenig Platz und kann leicht in einem Fahrzeug verstaut werden.

Die Klappleiter ist gut geeignet zum Überwinden kleiner Höhenunterschiede und für den Einsatz in engen Räumen oder Schächten. Die Klappleiter hat 9 Sprossen und wiegt etwa 10 Kilogramm.

Rettungsplattform:

Die Rettungsplattform stellt eine Arbeitsbühne (aus Aluminium oder Kunststoff) dar, die in der Höhe verstellbar ist und in der Regel eine Traglast von bis zu 400 kg aufweist. Durch separat ausziehbare Füße lässt sie sich auch in unebenem Gelände sicher einsetzen. Sie ist primär dafür bestimmt den Einsatzkräften (Feuerwehr, Rettungsdienst usw.) den sicheren Zugang zu erhöhten Einsatzstellen bei der technischen Hilfeleistung zu ermöglichen.

Rettungsplattformen gibt es in den verschiedensten Bauformen, allen ist aber eine höhenverstellbare Arbeitsplattform gleich, die zusätzlich als Sicherheit für die darauf stehenden Einsatzkräfte mit einem Sicherheitsbügel (bei manchen Versionen wegklappbar) versehen ist, der vor einem Sturz nach hinten schützt.

Sprungkissen:

Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Die häufig benutzten Begriffe „Sprungretter“, „Sprungpolster“ und „Sprungkissen“ nach der Bauartbezeichnung sind umgangssprachlich, die in der DIN-Norm genutzte Bezeichnung ist „Sprungpolster“.

Das Sprungpolster besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von rund 90 Sekunden einsatzbereit gemacht wird. Dazu werden lediglich die Hülle und danach die Druckluftflasche geöffnet. Das Sprungpolster entrollt sich selbsttätig und richtet sich auf. Das mit Druckluft gefüllte Schlauchgerüst bildet oben und unten einen quadratischen, luftgefüllten Rahmen, welcher in den Ecken durch senkrechte Schlauchsäulen verbunden ist. Das Sprungpolster ist komplett mit Spezialplanen umgeben, die zum einen die springende Person auffangen und zum anderen die Luft im Hohlraum des Sprungpolsters daran hindern, zu schnell zu entweichen.

Steckleiter : Je nach Zweck und benötigter Höhe können bis zu vier Leiterteile ineinandergesteckt werden. Feuerwehrfahrzeuge sind üblicherweise mit einer zwei- oder vierteiligen Steckleiter... mehr erfahren »
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Wir bieten Ihnen verschiedene Leitern und Rettungsplattformen an:

Steckleiter:

Je nach Zweck und benötigter Höhe können bis zu vier Leiterteile ineinandergesteckt werden. Feuerwehrfahrzeuge sind üblicherweise mit einer zwei- oder vierteiligen Steckleiter beladen.

Sie kann als Anstellleiter eingesetzt werden, d. h., sie benötigt ein feststehendes Objekt, an das sie in einem 65–75°-Winkel angelehnt werden kann (z. B. Hauswand, Baum). Es ist auch möglich, sie als Leiterbock zu verwenden, sie darf dann aber nicht bestiegen werden, sondern nur noch z. B. als Schlauchbrücke verwendet werden. Weiterhin kann ein Leiterteil auch als Behelfstrage oder zur Rettung von im Eis eingebrochenen Personen verwendet werden.

Nach Norm DIN EN 1147 ergeben sich folgende Längen bei Steckleitern aus Leichtmetall:

 

Leiterlänge

Stehhöhe

1 Leiterteil

2,660 m

ca. 1,963 m

2 Leiterteile

4,570 m

ca. 3,873 m

3 Leiterteile

6,480 m

ca. 5,783 m

4 Leiterteile

8,390 m

ca. 7,693 m

Hierdurch wird ermöglicht, dass mit vier Leiterteilen das 2. Obergeschoss sicher erreicht wird.

Schiebleiter:

Die zwei- oder dreiteilige Schiebleiter ist eine Anstellleiter aus zwei bzw. drei beweglich verbundenen Leiterteilen, die mit einem Zugseil auseinandergezogen werden kann. Die einzelnen Teile werden durch sogenannte Fallhaken am „Wiedereinfahren“ gehindert. Zusätzlich verfügen die Leitern im Allgemeinen über eine Seilbremse.

Die genormte dreiteilige Variante hat zusammengeschoben eine Transportlänge von 5,60 m, komplett ausgezogen eine Einsatzlänge von 14 m. Damit wird eine Rettungshöhe von 12,20 m beziehungsweise das Erreichen des 3. Obergeschosses ermöglicht. Sie verfügt außerdem über zwei Stützstangen, welche seitlich am Unterteil angebracht sind, um die Stabilität beim Aufstellen zu erhöhen bzw. einen freien Stand zu ermöglichen. Im freien Stand, das heißt, die Leiter ist nicht z. B. an ein Gebäude angelehnt, darf sie nicht ausgefahren werden. Gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 10 müssen dreiteilige Schiebleitern von zwei Trupps (entspricht vier Feuerwehrangehörigen) aufgestellt werden.

Die zweiteilige Variante hat eine Einsatzlänge von 9,70 m und kann das 2. Obergeschoss erreichen. Unter-, Mittel- und Oberleitern haben jeweils 17 Sprossen. Eine Schiebleiter aus Holz wiegt 100 kg, die Ausführung aus Aluminium ist mit 75 kg deutlich leichter.

Multifunktionsleiter:

Die sogenannte Multifunktionsleiter ist als Mehrzweckleiter in den neuesten Normen für Rüstwagen und – alternativ zur vierteiligen Steckleiter – für Löschgruppenfahrzeuge und Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge aufgeführt. Auch mit zwei Multifunktionsleitern nach DIN EN 1147 Beiblatt 1 und einem Aufsteckteil kann eine Einsatzhöhe von acht Meter Brüstungshöhe (d. h. das zweite Obergeschoss) erreicht werden.

Teleskopleiter:

Bei dieser Leiter sind Teilhöhen möglich. Sie gibt es in verschiedenen Längen bis zu 4,40m.

Das speziell entwickelte Sicherheitssystem stellt bei jedem Zusammenschieben zwangsweise einen Sicherheitsabstand ein und lässt alle Sprossen in einem bestimmten Abstand einrasten. Somit sind Verletzungen und Quetschungen so gut wie ausgeschlossen.

Hakenleiter:

Die Hakenleiter ist 4,40 m lang und hat an der Oberseite einen Haken, mit dem sie in eine höhergelegene Öffnung eingehängt werden kann. Sie darf nicht als Anstellleiter verwendet werden, da sie nur für Zug-, jedoch nicht für Druckbelastungen ausgelegt ist. Da sie z. B. an jeden Balkon oder in jedes Fenster gehängt werden kann, ist ihre Arbeitshöhe als einzige Leiter praktisch unbegrenzt. Sie wird nur selten eingesetzt, etwa wenn andere Leitertypen nicht geeignet sind. Hakenleitern mit Stahlhaken (68 cm) sind 11 kg schwer, Leitern mit Leichtmetallhaken (70 cm) wiegen etwa 9 kg. Der Haken hat 11 Zähne, damit die Leiter nach dem Einhängen nicht abrutschen kann. Die Spitze des Hakens ist nach unten umgebogen. Zwei Abweiser an der unteren Seite der Leiter sorgen dafür, dass ein ausreichender Abstand zur Wand bzw. Mauer erhalten bleibt. 

Klappleiter:

Die Klappleiter (auch Doppelleiter) ist eine Anstellleiter der Feuerwehr. Nach Norm hat sie zusammengeklappt eine Länge von 3,26 m, auseinandergeklappt eine Länge von 3 m und ist somit die einzige genormte Leiter, deren Transportlänge größer als die Einsatzlänge ist. Zusammengeklappt hat die Klappleiter die Form eines Vierkantholzes mit abgerundeten Ecken. Sie benötigt so nur wenig Platz und kann leicht in einem Fahrzeug verstaut werden.

Die Klappleiter ist gut geeignet zum Überwinden kleiner Höhenunterschiede und für den Einsatz in engen Räumen oder Schächten. Die Klappleiter hat 9 Sprossen und wiegt etwa 10 Kilogramm.

Rettungsplattform:

Die Rettungsplattform stellt eine Arbeitsbühne (aus Aluminium oder Kunststoff) dar, die in der Höhe verstellbar ist und in der Regel eine Traglast von bis zu 400 kg aufweist. Durch separat ausziehbare Füße lässt sie sich auch in unebenem Gelände sicher einsetzen. Sie ist primär dafür bestimmt den Einsatzkräften (Feuerwehr, Rettungsdienst usw.) den sicheren Zugang zu erhöhten Einsatzstellen bei der technischen Hilfeleistung zu ermöglichen.

Rettungsplattformen gibt es in den verschiedensten Bauformen, allen ist aber eine höhenverstellbare Arbeitsplattform gleich, die zusätzlich als Sicherheit für die darauf stehenden Einsatzkräfte mit einem Sicherheitsbügel (bei manchen Versionen wegklappbar) versehen ist, der vor einem Sturz nach hinten schützt.

Sprungkissen:

Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Die häufig benutzten Begriffe „Sprungretter“, „Sprungpolster“ und „Sprungkissen“ nach der Bauartbezeichnung sind umgangssprachlich, die in der DIN-Norm genutzte Bezeichnung ist „Sprungpolster“.

Das Sprungpolster besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von rund 90 Sekunden einsatzbereit gemacht wird. Dazu werden lediglich die Hülle und danach die Druckluftflasche geöffnet. Das Sprungpolster entrollt sich selbsttätig und richtet sich auf. Das mit Druckluft gefüllte Schlauchgerüst bildet oben und unten einen quadratischen, luftgefüllten Rahmen, welcher in den Ecken durch senkrechte Schlauchsäulen verbunden ist. Das Sprungpolster ist komplett mit Spezialplanen umgeben, die zum einen die springende Person auffangen und zum anderen die Luft im Hohlraum des Sprungpolsters daran hindern, zu schnell zu entweichen.

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