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  • führt die Löschmittelströme mehrerer Zuleitungen zusammen.
  • Es kann dazu direkt an den Saugeingang einer Pumpe angeschlossen und verkleinert diesen in der Regel von Größe A auf Größe B.
  • Das Sammelstück A-2B ist in der DIN 14355 genormt. Es besteht aus einem Gehäuse mit beweglichem A-Knaggenteil und zwei B-Kupplungen, einer Rückschlagklappe mit Führungsstift und Dichtringen an den Kupplungen. Es wiegt maximal 3,6 kg und hält einem Innendruck von 25 bar stand. Das Rückschlagventil muss bei einem Druck von bis zu 16 bar den nichtbenutzten Zugang wasserdicht abschließen.
  • Das Gehäuse enthält die vom Wasserdruck gesteuerte Rückschlagklappe, die den nichtbenutzten B-Zugang abschließt. Wird eine weitere Leitung angeschlossen, pendelt sich das Rückschlagventil mittig ein, so dass beide Löschmittelströme vereint werden. Verliert eine Zuleitung an Druck, so wird sie automatisch gesperrt, somit wird der Druck in der zweiten zuführenden Leitung nicht erhöht, und man kann einen drucklosen Schlauch auch austauschen, ohne dass die gesamte Förderung stillstehen muss.
  • Mit der Normänderung im Jahr 2007 erfolgte eine Ergänzung der Ausführungen Sammelstücke mit drei und vier B-Eingängen (A-3B und A-4B). Diese vielseitiger nutzbaren wasserführenden Armaturen werden vorzugsweise bei größeren Löschfahrzeugen mit hohem Wasserbedarf eingesetzt. Sie weisen auch eine geringere Störanfälligkeit im Bereich der Rückschlagklappen auf.
  • Ein gemischter Anschluss, also eine Leitung vom Hydranten und eine Leitung von einer Zubringerpumpe aus offenem Gewässer, ist nicht erlaubt. Die direkte Verbindung von Trinkwasser und aus sonstigen Gewässern zugeführtem Wasser ist verboten. Ebenso darf im Tankbetrieb nur Trinkwasser in den Löschwasserbehälter gelangen.