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Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 49

Produktinformationen "Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 49"

DGUV-Vorschrift 49 "Feuerwehren"
Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel dazu erscheint die neue DGUV-Regel 105-049 "Feuerwehren". Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV.