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Gefahrgut
1.) Persönliche Schutzanzüge:
- Chemikalienschutzanzüge gemäß der Norm EN 13034 Typ 6 inkl. Zubehör um Sie vor Gefahren durch flüssige Chemikalien zu schützen.
- Zusätzlich zur Chemikalienschutzkleidung existieren bei zahlreichen Katastrophenschutzeinheiten sowie in Betrieben mit atomaren Stoffen (einschließlich Kernkraftwerken) spezielle Schutzanzüge für Strahlenschutzeinsätze.
2.) Dekontamination:
- Entfernen Sie gefährliche Verunreinigungen von Personen, Objekten oder ungeschützten Flächen von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen.
- Bei jeder Art der Dekontamination ist der Selbstschutz wichtig, um eine Gefährdung der dekontaminierenden Personen sowie weitere Kontaminationen der Umwelt zu verhindern. Dies bedeutet, dass zusammen mit den Verunreinigungen die zur Dekontamination verwendeten Mittel und die persönlichen Schutzausrüstungen gesammelt sowie fachgerecht entsorgt oder spezifisch gereinigt werden müssen.
3.) Messgeräte:
- Vor Betreten der Gefahrenstelle sichern Sie sich durch Messgeräte jeglicher Art – seien es Heumessgeräte, Windmessgeräte, Spannungsprüfgeräte oder Gaswarngeräte inklusive der Sensoren ab.
4.) Gefahrgutabwehrgeräte: