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Wartung von Rauchmeldern

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Wartung Rauchwarnmelder nach DIN 14676 Teil 1
Wartung Rauchwarnmelder nach DIN 14676 Teil 1
Wartung Rauchwarnmelder (ohne Funkvernetzung) nach DIN 14676 Teil 1 beinhaltet: Kontrolle der Energieversorgung Kontrolle der Rauchsensorik Kontrolle der Funktion des Warnsignals Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind...
Inhalt 1 Stk
10,71 € *

Wartung von Rauchmeldern

  • Bei einem Brand sind meist nicht die Flammen das Tödliche, sondern der sich schnell ausbreitende Rauch. Nur 2-3 Atemzüge reichen aus, um zu ersticken. Besonders in der Nacht werden Brände sehr spät entdeckt. Um einen Brand früh zu erkennen und reagieren zu können, entschieden sich alle Bundesländer eine gesetzliche Rauchmelderpflicht einzuführen.

Wo sind Rauchwarnmelder bzw. Rauchmelder anzubringen?

Nach der Landesbauordnung sind in folgenden Bereichen Rauchwarnmelder zu installieren: Schlaf- und Kinderzimmer, Flure, Räumlichkeiten mit Schlafmöglichkeiten (letzteres ist für BaWü und Berlin zusätzlich gültig)

Was beinhaltet die Wartung?

  • Kontrolle der Energieversorgung
  • Kontrolle der Rauchsensorik
  • Kontrolle der Funktion des Warnsignals
  • Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (Flusen, Abdeckungen usw.)
  • Kontrolle der Umgebung, 0,5 m rundum frei von Hindernissen
  • Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer (je nach Hersteller - bis 10 Jahre)
  • Kontrolle auf Demontage
  • Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des RWM vorliegt

Wie oft müssen die Rauchwarnmelder gewartet werden?

Laut DIN 14676 Teil 1 muss der Rauchwarnmelder einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden. Mindestens 1 mal jährlich. Des Weiteren gilt auch eine Dokumentationspflicht über alle durchgeführten Arbeiten.

Sprechen Sie uns gerne bezüglich Informationen oder einem passenden Termin an.

 

Bei einem Brand sind meist nicht die Flammen das Tödliche, sondern der sich schnell ausbreitende Rauch. Nur 2-3 Atemzüge reichen aus, um zu ersticken. Besonders in der Nacht werden Brände sehr... mehr erfahren »
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Wartung von Rauchmeldern
  • Bei einem Brand sind meist nicht die Flammen das Tödliche, sondern der sich schnell ausbreitende Rauch. Nur 2-3 Atemzüge reichen aus, um zu ersticken. Besonders in der Nacht werden Brände sehr spät entdeckt. Um einen Brand früh zu erkennen und reagieren zu können, entschieden sich alle Bundesländer eine gesetzliche Rauchmelderpflicht einzuführen.

Wo sind Rauchwarnmelder bzw. Rauchmelder anzubringen?

Nach der Landesbauordnung sind in folgenden Bereichen Rauchwarnmelder zu installieren: Schlaf- und Kinderzimmer, Flure, Räumlichkeiten mit Schlafmöglichkeiten (letzteres ist für BaWü und Berlin zusätzlich gültig)

Was beinhaltet die Wartung?

  • Kontrolle der Energieversorgung
  • Kontrolle der Rauchsensorik
  • Kontrolle der Funktion des Warnsignals
  • Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (Flusen, Abdeckungen usw.)
  • Kontrolle der Umgebung, 0,5 m rundum frei von Hindernissen
  • Überwachung der vorgesehenen Betriebsdauer (je nach Hersteller - bis 10 Jahre)
  • Kontrolle auf Demontage
  • Kontrolle, ob eine funktionsrelevante Beschädigung des RWM vorliegt

Wie oft müssen die Rauchwarnmelder gewartet werden?

Laut DIN 14676 Teil 1 muss der Rauchwarnmelder einer regelmäßigen Wartung unterzogen werden. Mindestens 1 mal jährlich. Des Weiteren gilt auch eine Dokumentationspflicht über alle durchgeführten Arbeiten.

Sprechen Sie uns gerne bezüglich Informationen oder einem passenden Termin an.

 

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