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Flucht-und Rettungspläne
- Die Erstellung, Aktualisierung und Prüfung der Pläne liegt in der Verantwortlichkeit des Bauherrn, des Betreibers oder Eigentümers. Diese ergänzen das Sicherheitsleitsystem von baulichen Anlagen und sollen Menschen helfen, sich eigenständig über Fluchtwege zu informieren.
- Die Pläne müssen vielfältige Anforderungen erfüllen und dürfen daher nur von sachkundigem Personal erstellt, aktualisert und geprüft werden.
- Flucht-und Rettungspläne müssen alle 2 Jahre von Sachkundigen Personal überprüft werden.
Sprechen Sie uns gerne bezüglich Informationen oder einem passenden Termin an.