Produktinformationen "Sachkundeprüfung Auffanggurt nach DGUV Regel 112-198"
Sachkundeprüfung Auffanggurt nach DGUV Regel 112-198
Auffanggurte unterliegen der DGUV 112-198, womit geregelt ist, dass diese nach Bedarf ,mindestens aber 1 mal pro Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. In unserer Werkstatt führen wir diese Prüfungen durch. Sie erhalten Ihre PSA gegen Absturz nach erfolgreicher Prüfung mit einem Prüfaufkleber und einem Prüfzertifikat zurück.
Wir führen Prüfungen sämtlicher Hersteller durch.