Produktinformationen "Sachkundeprüfung Seile nach DGUV Regel 112-198"
Sachkundeprüfung Seile nach DGUV Regel 112-198
Seile und Bänder unterliegen ebenfalls wie Auffanggurte, Haltegurte, Verbindungsmittel, mitlaufende Auffanggeräte, Höhensicherungsgeräte dem Regelwerk der DGUV 112-198, wodurch Sie nach Bedarf, aber mindestens einmal im Jahr einer Prüfung eines Sachkundigen unterzogen werden müssen.
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